chris wie bescheuert muss man sein???
Veröffentlicht auf 12. Januar 2012
Brutaler Überfall auf Bäcker beschäftigt Landgericht Mühlhausen
Vor dem Landgericht Mühlhausen beginnt am 10. Januar der Prozess. Foto: Christian Habel
Vier Männer aus Erfurt müssen sich wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Kirchheilingen verantworten.
Mühlhausen/Erfurt. Ein halbes Jahr nach einem schweren Raub in einer Bäckerei inKirchheilingen verhandelt das Landgericht Mühlhausen gegen vier mutmaßliche Täter ausErfurt. Am 10. Januar 2012 beginnt ein für mehrere Prozesstage geplantes Verfahren vor der Jugendstrafkammer. Angeklagt waren ursprünglich fünf Männner - ein 56-Jähriger starb kurz vor Weihnachten. Zu den verbliebenen Mitangeklagten gehören zwei Söhne und zwei weitere Mittäter, darunter auch der Tipp-Geber. Da ein Angeklagter erst 18 Jahre alt ist, wird der Fall vor der Jugendstrafkammer verhandelt. Wegen des Wohnorts wäre eigentlich das Landgericht Erfurt zuständig. Die Eröffnung des Verfahrens in Mühlhausen wurde jedoch nicht angefochten. Die Angeklagten sind wegen ihrer Vorstrafen nicht unerfahren in Gerichtssachen.
Dem Quartett wird vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd Anfang August diesen Jahres einen Bäckermeister in dessen Haus in Kirchheilingen überfallen und ausgeraubt zu haben. Kurz nach 1 Uhr wollte das spätere Opfer seine Backstube aufschließen, als ihn drei vermummte Männer überfallen, geschlagen und getreten haben sollen, bis er am Boden lag. Schließlich sollen sie den 50-Jährigen gefesselt und mit einem Elektroschocker bedroht haben, um an den Tresorschlüssel zu gelangen. Mit mehr als 400 Euro Beute und weiteren Wertgegenständen sollen die Männer anschließend geflohen sein und den Bäcker ausKirchheilingen schwer verletzt zurückgelassen haben.
Der Geselle fand seinen Chef kurze Zeit später. Er alarmierte die Polizei, die die Flüchtlinge bei Greußen festnehmen konnte. Ein weiterer Angeklagter war bei der Tat nicht direkt dabei - er soll aber den Tipp gegeben und eine Lageskizze der Bäckerei zur Verfügung gestellt haben. Er muss sich nun wegen Beihilfe zum schweren Raub verantworten.
Claudia Götze / 30.12.11 / TA
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